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Vorsorge

Seit Januar 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keine Bestattungskosten mehr. Daher ist eine eigenverantwortliche Vorsorge, wichtig um Ihren Angehörigen die Sorge der Finanzierung der Bestattung zu nehmen. Zwei Möglichkeiten gibt es dafür:

1. Treuhandkonto: Geldanlage für die Finanzierung Ihrer Bestattung
2. Sterbegeldversicherung: Einzahlung von monatlichen Beiträgen, Auszahlung im Todesfall

Ein Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl legt schriftlich bereits zu Lebzeiten Ihre Vorstellung bezüglich Ihrer Trauerfeier, Bestattungsart und Ihres favorisierten Friedhofs sowie die finanzielle Absicherung Ihrer Wünsche fest. Für einen medizinischen Notfall ist es von Vorteil, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht im Vertrag zu integrieren. Mithilfe dieser entscheiden Sie, welche Behandlungen unter welchen Voraussetzungen durchgeführt werden sollen. Der Inhalt der Patientenverfügung ist im §1901a im BGB geregelt. Eine Vorsorgevollmacht hingegen regelt nur die Zuständigkeit einer verantwortlichen Person. Diese tritt als Bevollmächtigter für Sie auf, für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Damit übernehmen Sie mutig und eigenständig Verantwortung für sich und entlasten Ihre Angehörigen um die organisatorischen Aufgaben während der schweren Zeit der Trauer.